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Finanzierung & Tarife

Die Versicherer übernehmen ärztlich verordnete Pflegeleistungen (abzüglich Selbstbehalt, Franchise und gesetzl. Patientenbeitrag) welche in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) als Pflichtleistungen definiert sind oder die Kosten gehen zulasten der Unfall- oder der Invalidenversicherung.

Sie teilen sich in folgende Leistungsgruppen auf:

  • Abklärung und Beratung
  • Behandlungspflege/Untersuchungen
  • Grundpflege/Psychiatrische und psychogeriatrische Grundpflege
  • Medizinisches Verbrauchsmaterial.

Die hauswirtschaftlichen Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Grundversicherung und werden nicht von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Die Kosten können jedoch von einer allfälligen Zusatzversicherung, häufig unter der Auflage einer ärztlichen Verordnung, übernommen werden.

 

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